"Die zweckmäßige Einrichtung der Verfassung in den ländlichen und städtischen Gemeinden und in den Kreisen oder Bezirken ist die Grundlage einer guten Organisation der Verfassung des ganzen Staates, denn sie verbreitet und befestigt den Geist der ersteren, bringt Verfassung und Verwaltung in Einklang und gibt ihnen Leben und Bewegung."
Ob Karl Freiherr vom Stein, Begründer der kommunalen Selbstverwaltung, 1815 geahnt hat, wie aktuell seine Aussage über das Zusammenspiel zwischen dem Geist der Gesetze, dem Handeln der Verwaltung und der Mitgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger heute noch ist?
„Die da oben" wollen die Bediensteten der Stadtverwaltung nicht sein, sondern „auf Augenhöhe" mit den Einwohnerinnen und Einwohnern, für die das Rathaus schließlich da ist.
In diesem Sinne: Auf gute Zusammenarbeit!