Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen

Das Stadtwappen der Stadt Wörth am Rhein steht stellvertretend für die gesamte Stadt Wörth am Rhein. Es ist ein Wiedererkennungmerkmal und wird deswegen gerne von Vereinen, Firmen und Privatpersonen genutzt. Gerade weil es aber stellvertretend für die gesamte Stadt steht, braucht seine Nutzung eine Erlaubnis, damit es nicht missbräuchlich genutzt wird.
Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn das Verwenden des Stadtwappens dem Ansehen der Stadt nicht schadet, nicht mit Verwendung von amtlichen Stellen verwechselt werden kann und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.


Antragssteller

Mit dem Setzen des Hakens willige ich in die Verarbeitung und Speicherung meiner Angaben im Rahmen meines Anliegens bzw. zur Beantwortung meiner Frage ein. Ich kann meine Einwilligung jederzeit durch Nachricht an die Stadtverwaltung Wörth am Rhein widerrufen. Im Falle eines Widerrufs werden meine Angaben umgehend gelöscht.
Näheres ist der Datenschutzerklärung der Stadt Wörth am Rhein zu entnehmen.

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