Kommunale Wärmeplanung

Der Weg der Stadt Wörth am Rhein zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung

Ende Mai 2024 bekam die Stadt Wörth am Rhein die Zusage, dass die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu 100 % von der Z-U-G gefördert wird. Seit September 2024 hat die Stadt für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung einen kompetenten Partner mit der ecb energie.concept.bayern GmbH & Co.KG.

Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für die Wörther Bewohnerinnen und Bewohner?

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die Analyse unterschiedlicher nachhaltiger Wärmeversorgungsarten mit der Absicht die geeigneten Möglichkeiten für Energieversorger und Bürgerschaft transparent aufzubereiten. Dafür ist eine kleinräumige Analyse der Ist-Situation einzelner Straßenzüge und einzelnen Viertel notwendig. Auf der Basis der Ist-Situation und der Potenziale verschiedener Wärmeversorgungsarten werden dann mögliche Entwicklungspfade entstehen.

Wieso braucht es eine Kommunale Wärmeplanung?

Die Stadt Wörth am Rhein wird durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, spätestens bis 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Darüber hinaus hat Wärme lange Zeit keine Beachtung beim Thema Klimaschutz gefunden. Dabei verbraucht Wärme (Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser oder Kälteenergie) rund 60 % der Energie in ganz Deutschland. Fossile Energien sind insbesondere bei der Raumwärme immer noch der Hauptenergielieferant. Eine nachhaltige Wärmewende ist daher der Hebel, damit Deutschland und die Stadt Wörth am Rhein ihre gesetzten Klimaziele erreichen kann.

Muss ich mich beim Kauf einer neuen Heizung mit der Stadt Wörth am Rhein abstimmen?

Nein. Erst wenn im Kommunalen Wärmeplanung eine Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen wird UND diese im Stadtrat beschlossen wird, ist in diesen Gebieten der Einbau einer Heizung mit fossilen Energien nicht mehr möglich.  Das ist ein partizipativer Prozess. Die Stadt Wörth am Rhein wird keinen Beschluss fassen, ohne Ihnen die Möglichkeit zur Mitwirkungen zu geben. 

Vorgaben beim Ersatz und Neukauf einer Heizung sind im Gebäude-Energie-Gesetz geregelt, dessen Novellierung Januar 2024 in Kraft getreten ist. Für Heizungen im Bestand, welche vor Januar 2024 eingebaut wurden, gibt es keine Regellungen zu beachten. Jede NEU eingebaute Heizung muss seit 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regelung direkt ab dem 01. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es noch eine Übergangsfrist von 5 Jahren.

Die Vorgaben beim Heizungsneukauf, die damit verbundenen Kosten für die Zukunft und bei Direktinvestitionen, die bestehenden Fördermöglichkeiten und unterschiedlichen Optionen können zu Verwirrung führen. Einen ersten Aufschluss, was bei Ihnen erlaubt ist, kann der Heizungswegweiser geben. Darüber hinaus kann die Energieberatung der Verbraucherzentrale Sie individuell beraten (auch zu Kostenentwicklungen). Eine kostenlose Telefonische Kurzberatung erhalten Sie unter 0800 / 60 75 600.

Hier finden Sie zudem nochmal das wichtigste des Gebäude-Energie-Gesetztes von der Verbraucherzentrale zusammengefasst.

Haben Sie noch Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung oder eine Anregung?

gerne können Sie sich hier melden:

Ann-Kathrin Busath
Telefon: 07271-131-610
E-Mail: 

Die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Wörth am Rhein wird gefördert über die Nationale Klimaschutzinitiative.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.


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