Regenwasserzisternen

Gefördert wird der Einbau von unterirdischen Regenwasserzisternen und oberirdischen Regenwassersammelbehältern auf privaten Grundstücken, sofern es sich nicht um baurechtlich zu erfüllende Auflagen handelt. Der Anschluss niederschlagsrelevanter Flächen (Dachflächen, versiegelte Flächen) an die Regenwasserzisterne muss zwingend erfolgen. Die angeschlossene Fläche muss mindestens 30 m² betragen. Das Speichervolumen der Regenwasserzisternen muss mindestens 1 Kubikmeter (1.000 Liter) betragen. Bei einer Zisterne mit 1 Kubikmeter Volumen beträgt die Höhe der Zuwendung 50 Prozent der Kosten für Anschaffung der Zisterne, höchstens jedoch 200 EUR. Ab 2 Kubikmetern Volumen einer Zisterne beträgt die Zuwendung pro Kubikmeter 200 EUR, höchstens jedoch 1.000 EUR. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird eine einmalige Zuwendung gewährt.

Es ist ein Überlaufschutz in der Zisterne einzubauen, sofern nicht gewährleistet ist, dass der Überlauf einer vollen Zisterne auf einer Fläche erfolgt, die Regenwasser vollständig aufnehmen kann oder eine Einleitung in ein Gewässer möglich ist.

Der Verfahrensablauf für die Förderung von Regenwasserzisternen läuft wie folgt ab:

1.    Antragsstellung:
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail
an  gesendet werden.

Das Antragsformular finden Sie hier:

2.    Antragsprüfung:
Prüfung des Antrags durch die Verwaltung. 

3.    Bewilligung (Zuwendungsbescheid):
Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.

4.    Verwendungsnachweis:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.
Den Verwendungsnachweis finden Sie hier: 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ann-Kathrin Busath, Telefon 07271-131-610, 
E-Mail , Artur Henigin, Telefon 07271-131-611, E-Mail: 
oder Achim Heck, Telefon 07271-131-614, E-Mail:  . 

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