Die Stadt Wörth fördert den Rückbau von Schottergärten im privaten Bereich. Förderfähig sind gegen Rechnungsvorlage die Anschaffungskosten für Substrat und Pflanzen, mit denen die Fläche begrünt werden (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 1.500 EUR. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass nach Entfernen des Schotters und evtl. vorhandener Abdichtungsfolien diese Fläche mit mindestens 50% Stauden und/oder Gehölzen dauerhaft begrünt und gärtnerisch genutzt wird. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail
an gesendet werden.
Der Verfahrensablauf für die Förderung Rückbau von Schottergärten läuft wie folgt ab:
1. Antragsstellung:
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an
gesendet werden.
Das Antragsformular finden Sie hier:
2. Antragsprüfung:
Prüfung des Antrags durch die Verwaltung.
3. Bewilligung (Zuwendungsbescheid):
Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.
4. Verwendungsnachweis:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.
Den Verwendungsnachweis finden Sie hier:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ann-Kathrin Busath, Telefon 07271-131-610,
E-Mail , Artur Henigin, Telefon 07271-131-611, E-Mail: ,
oder Achim Heck, Telefon 07271-131-614, E-Mail: .