Grünpatenschaften

Es wird ein Patenschaftsvertrag mit Interessenten und der Stadt Wörth am Rhein für ein bestimmtes Baumbeet oder eine bestimmte Grünfläche abgeschlossen. Der Patenschaftsvertrag regelt den Inhalt und die Bestimmungen für die jeweilige Fläche (zum Beispiel Art der Bepflanzung, Pflege und Säuberung, Bewässerung, Rasenmahd u.ä.). Es können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen oder Vereine eine Patenschaft übernehmen.
Die Verwaltung unterstützt Interessierte bei der Auswahl der Flächen und standortgerechten Bepflanzung. Eine Kennzeichnung der Fläche mit einem Schild (oder einer Tafel) ist nach Wunsch vorgesehen.
Bei Neubepflanzung sind gegen Rechnungsvorlage die Anschaffungskosten für Substrat und Pflanzen (anrechenbare Kosten) förderfähig. Die Höhe der Zuwendung bei Neubepflanzung beträgt 75 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 250 EUR. Das Ehrenamt wird zudem mit einer jährlichen Urkunde geehrt.

Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail
an  oder  gesendet werden.

Die bestehenden Grünpatenschaften werden in die neue Form überführt. Antragsformular, Infoblatt, Patenschaftsvertrag  sind hier zu finden:

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