Entsiegelung von Flächen

Die Stadt Wörth fördert die Entsiegelung von Flächen im privaten und gewerblichen Bereich. Förderfähig sind gegen Rechnungsvorlage die Anschaffungskosten für Substrat und Pflanzen, mit denen die Fläche begrünt werden (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 1.500 EUR. Vollständige Entsiegelung heißt, dass nach Entfernen der vorhandenen Befestigung keine Pflasterung oder sonstige Befestigung sowie keine Abdeckung mit Schotter, Kies, Folie, Vlies o.ä. erfolgt, sondern diese Fläche dauerhaft offengehalten wird und Regen- und Sickerwasser aufnehmen und in den Untergrund ableiten kann. Idealerweise ist eine Begrünung der Fläche anzustreben. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig.

Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail
an  gesendet werden.

Der Verfahrensablauf für die Förderung Entsiegelung von Flächen läuft wie folgt ab:

1.    Antragsstellung:
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an 
 gesendet werden.

Das Antragsformular finden Sie hier:

2.    Antragsprüfung:
Prüfung des Antrags durch die Verwaltung. 

3.    Bewilligung (Zuwendungsbescheid):
Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.

4.    Verwendungsnachweis:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.
Den Verwendungsnachweis finden Sie hier: 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ann-Kathrin Busath, Telefon 07271-131-610, 
E-Mail , Artur Henigin, Telefon 07271-131-611, E-Mail: 
oder Achim Heck, Telefon 07271-131-614, E-Mail:  . 

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