Städtische Friedhöfe

Probleme durch Grabschmuck auf Baum- und Rasengräbern - bitte um Abräumung bis Ende Februar 2025

Die Bestattungsform der Baum- und Rasengräber erfährt einen hohen Zuspruch in der Bevölkerung. Die Stadt Wörth trägt diesem Umstand Rechnung und bietet auf ihren Friedhöfen entsprechende Möglichkeiten an. Auch hier gilt es, die Grabstätten so zu gestalten, dass zum einen das Erscheinungsbild und die Würde des Friedhofes gewahrt, zum anderen auch die Pflege der Flächen nicht erschwert wird.

Das Wesen von Rasen- und Baumgräbern basiert auf ihrer Schlichtheit, die durch einfache bodenbündig eingebaute Grabtafeln erzielt wird. Die umgebenden Rasenflächen lassen sich nur effizient pflegen, wenn sich auf und neben den Grabtafeln kein Grabschmuck befindet. Gleichermaßen ist auch das Aufhängen von Grabschmuck an und in den Bäumen unerwünscht, da es hierbei zu Verletzungen von Ästen kommen kann. Das sollte jeder Grabnutzungsberechtigte bedenken, wenn er sich für diese Grabart entscheidet.

Die Stadtverwaltung möchte deshalb die Angehörigen der in den Baum- und Rasengräbern Bestatteten bitten, auf Blumenschmuck, Pflanzschalen und sonstigen Grabschmuck sowie das Aufhängen von Windspielen etc. in den Bäumen generell zu verzichten. Des Weiteren bittet sie um das Abräumen bis spätestens Ende Februar 2025. Ansonsten werden die städtischen Friedhofsmitarbeiter zwecks Verrichtung ihrer Pflegearbeiten die Gegenstände selbst entfernen und zur Abholung durch die Besitzer am Friedhof zwischenlagern.

Für Rückfragen steht Herr Achim Heck von der Stadtverwaltung unter Tel. 07271-131-614 gerne zur Verfügung.

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