- Briefwahl hier beantragen (bis 18. Februar 2025, 18 Uhr, online möglich, danach persönlich im Briefwahlbüro)
- Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Germersheim - Ausgabe 49/2024
- Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Germersheim - Ausgabe 05/2025
Angesichts der vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages verbleibt der wahlberechtigten Bevölkerung ein kurzer Zeitraum für die Entscheidung über ihre Stimmabgabe.
Dabei stehen den Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in Deutschland der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte. Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten sollten bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12. Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde bis zum 2. Februar 2025 stellen. Dieser Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.
Die Bundeswahlleiterin rät Briefwählern, ihre Wahlscheine frühzeitig bei ihrer Gemeinde zu beantragen – persönlich, schriftlich, per E-Mail oder online, jedoch nicht telefonisch. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift enthalten.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden - in bestimmten Ausnahmefällen, wie plötzlicher Erkrankung, ist das noch bis zum Wahltag, um 15 Uhr, möglich. Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung der Briefwahl lediglich bis Dienstag, 18. Februar, 18 Uhr möglich ist. Danach ist eine Beantragung nur noch persönlich im Briefwahlbüro möglich. Die Briefwahlunterlagen, beziehungsweise der verschlossen Wahlbrief, können kostenfrei an die auf dem Umschlag angegebene Adresse der zuständigen Behörde geschickt oder eingeworfen werden. Bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag, 23. Februar, muss der Wahlbrief bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.
Wichtig zu wissen: Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab dem 6. Februar 2025 verschickt werden. Das liegt daran, dass die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen.
Im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zur Briefwahl kann auch angegeben werden, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen. Ebenso kann der Antrag dort persönlich gestellt werden. Vor Ort kann man den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief direkt abgeben. Dies ist voraussichtlich nach dem 6. Februar 2025 in der Stadtverwaltung möglich. So werden gleich zwei Postwege eingespart.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de oder www.wahlen.rlp.de.