Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wörth informiert:
Jahresablesung der Wasserzähler für 2024
Die Ablesung der Wasserzähler für die Endabrechnung der Verbrauchsgebühren wird in den Ortsbezirken Büchelberg, Maximiliansau, Schaidt und Wörth von den Haus- und Grundstückseigentümern bzw. dem Drittempfänger (z. B. Hausverwalter, Erbengemeinschaften, etc.) vorgenommen.
Hierzu erhalten alle Gebührenpflichtigen im Dezember 2024 ein Anschreiben mit dem Hinweis, den Zähler selbst abzulesen und den Zählerstand bis zum 31. Dezember dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Wörth mitzuteilen.
Sie können uns den Zählerstand der Wasseruhr wie folgt übermitteln:
1. per Internet ab Dezember auf der Homepage der Stadt Wörth am Rhein hier
Ein geeignetes mobiles Endgerät vorausgesetzt, führt Sie der QR-Code auf unserem „Anschreiben zur Jahresablesung“ direkt zu Ihrer persönlichen Eingabeseite.
2. per perforierter Postkarte, welche im Anschreiben beinhaltet ist und vollständig ausgefüllt in den Bürgerbüros oder im Rathaus Wörth abgegeben werden kann oder portofrei über die Deutsche Post (Briefkästen) an uns versandt wird.
Übermitteln Sie uns den Ablesestand unbedingt unter Angabe Ihrer Objektnummer und Zählernummer. Diese finden Sie oben rechts auf dem Informationsschreiben. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand auch dann mit, wenn der Wasserzähler unmittelbar vor Ihrer Ablesung vom Wasserwerk noch getauscht wurde. Durch Zeitüberschneidung zwischen Druck und Versand der Ablesemitteilung und dem Tausch der Wasserzähler, können aufgedruckte Daten nicht mehr mit Ihrem aktuellen Wasserzähler übereinstimmen.
Für weitere Fragen zum Ausfüllen der Ablesekarte stehen Ihnen Tatjana Schwarz (Tel. 07271-131-307) und Julia Kraus (Tel. 07271-131-306) gerne zur Verfügung.