Ausbaubeitragsbescheide

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen im Ortsbezirk Schaidt

Im Abrechnungsgebiet Wörth steht für die Jahre 2020 und 2021 die Abrechnung der Ausbaubeiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge) an.

Im Jahr 2020 sind Investitionsaufwendungen für Ausbau der Badstraße (Planungskosten und Kanalbefahrung) und der Ausbau Gehweg Speyerer Straße in Höhe von 23.976,33 EUR abzurechnen. Abzüglich des Gemeindeanteils von 30 Prozent verbleiben 16.783,43 EUR, die auf die Grundstückseigentümer umzulegen sind.

Nach einer vorläufigen Berechnung beträgt der Beitragssatz je m² gewichteter Grundstücksfläche ca. 0,0281 EUR. Dies ergibt für ein durchschnittlich großes Grundstück mit 500 m², bebaut mit zwei Vollgeschossen (= 600 m² gewichtete Fläche), einen Straßenausbaubeitrag von etwa 16,86 EUR.

Im Jahr 2021 sind Investitionsaufwendungen für den Ausbau der Badstraße in Höhe von 49.335,40 EUR abzurechnen. Nach Abzug des Gemeindeanteils von 30 Prozent verbleiben 34.534,78 EUR, die auf die Grundstückeigentümer umgelegt werden.

Nach einer vorläufigen Berechnung beträgt der Beitragssatz je m² gewichteter Grundstücksfläche ca. 0,0578 EUR. Dies ergibt für ein durchschnittlich großes Grundstück mit 500 m², bebaut mit zwei Vollgeschossen (= 600 m² gewichtete Fläche), einen Straßenausbaubeitrag von etwa 34,68 EUR.

Grundlage für die Beitragsberechnung sind die im Grundbuch eingetragenen Grundstücksflächen. Diesen werden Zuschläge für Vollgeschosse und Artzuschlag (z. B. Für Gewerbe) hinzugerechnet. Der Zuschlag je Vollgeschosse beträgt 10 Prozent. Der Artzuschlag wird auf die gewichtete Fläche (Grundstücksfläche inkl. Vollgeschosszuschlag) angewendet und beträgt 10 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke und 20 Prozent bei überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken. Der Gewerbezuschlag (Artzuschlag) wird nicht nur für klassische Gewerbe erhoben, sondern ist auch für vergleichbare Nutzungen wie beispielsweise Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzlei oder Physiotherapiepraxis anzuwenden. Durch die Zuschläge werden gewerblich genutzte Grundstücke beitragsmäßig höher belastet als reine Wohngrundstücke.

Die Beispielrechnungen für 2020 und 2021 sind hier zu ersehen

Die Ausbaubeitragsbescheide für 2020 und 2021 werden in Kürze verschickt. Der Ausbaubeitrag ist ein Monat nach Zugang des Bescheides zur Zahlung fällig. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die speziell für die Ausbaubeiträge erteilten Einzugsermächtigungen für das SEPA-Lastschriftverfahrens keine Gültigkeit mehr haben. Den Bescheiden liegen Formulare zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bei.

Falls Sie künftig die Abbuchung der fälligen Beiträge wünschen, können Sie hier den Vordruck SEPA-Bankeinzug herunterladen und der Stadtkasse zukommen lassen.

Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir den Beitrag zum Fälligkeitsdatum zu überweisen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Buchfink unter Tel. 07271-131-102 vormittags zur Verfügung.

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